ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN für den Service „Digitale Streckenmaut FLEX" („ANB-FLEX")

Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für den Service "Digitale Streckenmaut FLEX" zum Herunterladen (mit Stand 07.01.2026)

Stand: 07.01.2026

Die in diesen ANB-FLEX verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils alle Formen gleichermaßen ein.

  1. ASFINAG und „ASFINAG-Mautshop"
     
    1. Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (kurz „ASFINAG") betreibt und ist Medieninhaber des „ASFINAG-Mautshops" im Internet unter (kurz: „Mautshop") bzw. der ASFINAG-App für iOS oder Android (kurz: „App"; soweit in der Folge nicht unterschieden, jeweils kurz: „ASFINAG-Mautshop"). Die ASFINAG ist eine auf Grund des ASFINAG-Gesetzes eingerichtete Aktiengesellschaft, deren Aktien zur Gänze im Eigentum der Republik Österreich stehen: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft; Niederlassung: Schnirchgasse 17, 1030 Wien, Österreich; Kontakt: Tel +43 (0) 50 108-10000, Fax +43 (0) 50 108-10020, E-Mail office@asfinag.at; Firmenbuchnummer und -gericht: FN 92191 a, Handelsgericht Wien; UID-Nummer ATU 43143200; Unternehmensgegenstand: Die Finanzierung, die Planung, der Bau und die Erhaltung von Bundesstraßen, einschließlich der hierzu notwendigen und zweckdienlichen Infrastruktur, die Einhebung von zeit- und fahrleistungsabhängigen Mauten von den Nutzern dieser Straßen sowie die Bedienung der von der ASFINAG mit Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen eingegangenen Verbindlichkeiten, soweit sie für Zwecke der Planung, des Baues und der Erhaltung von Bundesstraßen eingegangen wurden, Verwertung und Verwaltung der nicht unmittelbar dem Verkehr dienenden Flächen sowie der Grundstücke und Hochbauten, die in das Eigentum der ASFINAG auf Grund des Bundesgesetzes über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen (Artikel 5 des Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes) übertragen wurden, sowie die Durchführung von Teilen der Betriebsagenden im System für digitale Kontrollgeräte im Straßenverkehr; anwendbare gewerbe- bzw. berufsrechtliche Vorschriften: ASFINAG-Gesetz, ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997, Bundesstraßen-Mautgesetz samt Straßensonderfinanzierungsgesetzen (Arlberg Schnellstraßen-Finanzierungsgesetz, Bundesgesetz betreffend die Finanzierung der Autobahn Innsbruck-Brenner, Karawanken-Autobahn-Finanzierungsgesetz, Pyhrn-Autobahn-Finanzierungsgesetz und Tauernautobahn-Finanzierungsgesetz), Vignettenpreisverordnung und Mautordnung.

    2. Mit dem aufgrund des ASFINAG-Ermächtigungsgesetzes 1997 abgeschlossenen Fruchtgenussvertrag wurde der ASFINAG das Fruchtgenussrecht an allen Autobahnen und Schnellstraßen übertragen. Die ASFINAG hat somit das Recht, dort von sämtlichen Nutzern Maut einzuheben; dem liegt – neben den gesetzlichen Grundlagen – die jeweils gültige Mautordnung und Allgemeinen Nutzungsbedingungen („ANB“), welche Bestandteil dieser ANB-FLEX sind, zugrunde.

    3. Das Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) regelt die Entrichtung der zeitabhängigen Maut und der Streckenmaut für einspurige Kraftfahrzeuge sowie für mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Gemäß § 33 Abs 18 Z 8 BStMG gelten Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen, die bereits vor dem 01.12.2023 zum Verkehr zugelassen worden sind und bei denen das höchste zulässige Gesamtgewicht vor dem 01.12.2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt worden ist, bis zum 31.01.2029 als Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und unterliegen somit der zeitabhängigen Maut bzw. Streckenmaut. Der Service „Digitale Streckenmaut FLEX" (in Folge „FLEX") ist möglich, indem das KFZ-Kennzeichen im Mautsystem registriert wird. Um diese Registrierung bzw. den Service zu ermöglichen, betreibt die ASFINAG den ASFINAG-Mautshop.

    4. Im Zusammenhang mit der Nutzung des ASFINAG-Mautshops entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Nutzer. Die Registrierung zu FLEX ist kostenfrei; zu den Preisen der Einzelfahrten der jeweiligen Streckenabschnitte siehe Punkt 3. Etwaige Kosten für die Datennutzung im Zusammenhang mit den (mobilen) Fernkommunikationsmitteln des Nutzers fallen gegenüber dem Telekom-Service-Provider des Nutzers an.

    5. Der Bezug der Digitalen Streckenmaut ist ein gesetzliches Schuldverhältnis. Die Registrierung von FLEX darf über den ASFINAG-Mautshop ausschließlich innerhalb des EWR und der Schweiz und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland erfolgen. Die Registrierung erfolgt ausschließlich auf Basis dieser ANB, der per Verweis integralen Dokumente und der gesetzlichen Bestimmungen. Andere Bedingungen – insbesondere Einkaufsbedingungen odgl. des Kunden – sind ausgeschlossen.

    6. Die ANB-FLEX (samt entsprechendem Geltungszeitraum) können unter folgendem Link abgerufen werden: /de/anbFLEX, wobei sie je so zur Verfügung gestellt werden, dass sie vom Nutzer gespeichert und wiedergeben werden können.

  2. Voraussetzung für die Nutzung von FLEX sowie des Kundenkontos

    1. Für die Nutzung des von der ASFINAG angebotenen FLEX, ist eine Registrierung im ASFINAG-Mautshop erforderlich. Die Registrierung darf ausschließlich durch den Zulassungsbesitzer (in Folge „Kunde") des zu registrierenden KFZ-Kennzeichens (bzw. mehrerer KFZ-Kennzeichen) durchgeführt werden. Nach erfolgreicher Registrierung wird das vom Kunden hinterlegte KFZ-Kennzeichen für FLEX freigeschalten. Erst durch das Aufscheinen des registrierten KFZ-Kennzeichens in der Vignettenevidenz, wird die ordnungsgemäße Registrierung bestätigt und darf FLEX als Berechtigung zur Benutzung des streckenmautpflichtigen Straßennetzes in Anspruch genommen werden. Die Vignettenevidenz ist unter https://evidenz.asfinag.at abrufbar. FLEX gilt für sämtliche Streckenmautabschnitte der ASFINAG.

    2. Die angegebenen Daten des Kunden werden von der ASFINAG gespeichert. Nachdem sich der Kunde im ASFINAG-Mautshop unter „Mein Konto" registriert hat, erhält er Zugang zu seinen Daten sowie diverse Bearbeitungs- und Änderungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit seinen angegebenen Daten.

    3.  Das Kundenkonto ist persönlich und nicht übertragbar. Der Kunde muss die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit der Informationen seines Kundenkontos, insbesondere der Zugangsdaten zu gewährleisten. Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls von Zugangsdaten zum Kundenkonto oder des Verdachts, dass das Kundenkonto von einem Dritten verwendet wird, wird der Kunde die ASFINAG unverzüglich zu den angegebenen Kontaktinformationen informieren.

    4. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Erstellung seines Kundenkontos bereitgestellten Informationen, insbesondere die Rechnungs- und Kontaktinformationen, das KFZ-Kennzeichen sowie die vom Kunden gewählten Zahlungsmittel (Kreditkartendaten), auf dem neuesten Stand zu halten. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung berechtigt die ASFINAG, FLEX für den Kunden auszusetzen oder gänzlich zu sperren.

  3. Preise, Fälligkeit und Zahlungsverzug
     
    1. Der Preis der Streckenmaut wird gemäß dem zum Zeitpunkt der Benützung des Streckenmautabschnitts gültigen Tarif fällig. Die Zahlung des Preises erfolgt automatisiert durch das Zahlungsmittel, das zum jeweiligen Zeitpunkt im Kundenkonto hinterlegt ist. Je Streckenmaut-Abschnitt ist innerhalb von 365 Tagen ab der ersten Durchfahrt unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Fahrten maximal der zum Zeitpunkt der ersten Durchfahrt gültige Tarif einer Mehrfahrten-Karte (unter shop.asfinag.at abrufbar) zu bezahlen. Hierfür werden innerhalb von 365 Tagen ab der ersten Durchfahrt die Tarife der durchgeführten Einzelfahrten (auf Gesamtstrecken und Teilstrecken bzw. den Abschnitten Bosruck und Gleinalm der A 9) summiert und wird für jene Fahrten innerhalb von 365 Tagen ab der ersten Durchfahrt, die zu einer Überschreitung des Tarifs der Mehrfahrten-Karte führen würden, der Tarif der Einzelfahrt nicht bzw. nicht zur Gänze abgebucht. Einzelfahrten, welche nicht mit FLEX bezahlt werden, bleiben dabei unberücksichtigt. Da für die A 11 Karawanken Autobahn keine Mehrfahrten-Karte angeboten wird, ist unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Fahrten auch bei FLEX immer der jeweils gültige Tarif einer Einzelfahrt zu bezahlen.

    2. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des jeweils geltenden Tarifes für den jeweilig benützten Streckenmautabschnitt bzw. Teilabschnitt. Alle Tarife der jeweiligen Streckenmautabschnitte sind unter www.asfinag.at abrufbar. Es gelten ausschließlich die aktuellen Einzelfahrt-Tarife zum Zeitpunkt der Benützung der Streckenmautabschnitte. Dabei handelt es sich um Endpreise, die die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhalten.

    3. Der Lenker muss sich vor jedem Fahrtantritt durch Abfrage des Kfz-Kennzeichens in der Vignettenevidenz vergewissern, dass das Kfz-Kennzeichen für eine ordnungsgemäße Entrichtung der Streckenmaut durch FLEX registriert ist. Ist das Kfz-Kennzeichen für FLEX registriert, wird sowohl bei Benützung einer Gesamtstrecke als auch bei Benützung einer Teilstrecke eines Streckenmaut-Abschnittes sowie im Fall der A9 für die Benützung der Abschnitte Bosruck und Gleinalm nach Durchfahrt der Mautstelle (Antreten der Einzelfahrt) die Abbuchung des jeweils zum Zeitpunkt der Durchfahrt gültigen Tarifs einer Einzelfahrt von dem zum Zeitpunkt der Benützung der Mautstrecke hinterlegten Zahlungsmittel durchgeführt.

      Die für die jeweilige Mautstrecke anfallende Streckenmaut gilt nach 28 Tagen nach Benützung der Mautstrecke als ordnungsgemäß entrichtet, sofern das Kfz-Kennzeichen zum Zeitpunkt der Durchfahrt der Mautstelle für FLEX registriert war und die Zahlung des anfallenden Streckenmauttarifs innerhalb von 28 Tagen nach Benützung des Streckenmaut-Abschnittes erfolgt ist. Dies gilt sowohl bei Benützung der Gesamtstrecke als auch bei Benützung einer Teilstrecke eines Streckenmaut-Abschnittes, sowie im Fall der A9 bei Benützung der Abschnitte Bosruck und Gleinalm.

      Schlägt die Abbuchung fehl oder wird sie aus sonstigen Gründen verweigert, erhält der Kunde, sofern er im Zeitpunkt der Benützung eines Streckenmautabschnittes ordnungsgemäß registriert und sein KFZ-Kennzeichen in der Vignettenevidenz eingetragen ist, auf seine im Mautshop hinterlegte E-Mail-Adresse eine Nachzahlungsforderung mit der Aufforderung den darin genannten Betrag binnen 28 Tagen zu begleichen. In der Vignettenevidenz scheinen alle Kfz-Kennzeichen, die innerhalb eines Kundenkontos registriert sind und bei denen das betreffende Zahlungsmittel hinterlegt ist, ab diesem Zeitpunkt mit dem Status „nicht gültig“ auf, um auf das ungültige Zahlungsmittel aufmerksam zu machen.

    4. Der Kunde ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Zahlungsmittel gültig ist und sein hinterlegtes Konto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ist ein Einzug im Rahmen des zum Zeitpunkt der Benützung der Mautstrecke hinterlegten Zahlungsmittels (aus welchem Grund auch immer) nicht möglich, wird der Service Digitale Streckenmaut FLEX mit Ablauf des 14. Tages nach der fehlgeschlagenen Abbuchung gesperrt, wenn binnen 14 Tagen nach der fehlgeschlagenen Abbuchung kein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt wird. Ab diesem Zeitpunkt gelten alle Kfz-Kennzeichen, die innerhalb eines Kundenkontos registriert sind und bei denen das betreffende Zahlungsmittel hinterlegt ist, für die Dauer der Sperre nicht mehr für Zwecke der Digitalen Streckenmaut FLEX als registriert und scheinen diese Kfz-Kennzeichen in der Vignettenevidenz nicht mehr als für den Service Digitale Streckenmaut FLEX registriert auf.

      Im Fall einer Sperre muss FLEX wieder im persönlichen Benutzerkonto „Mein Konto“ aktiviert und eine alternative Zahlungsmöglichkeit hinterlegt werden.

    5. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Verständigung per E-Mail die einzige Form der Benachrichtigung seitens der ASFINAG ist. Der Kunde verpflichtet sich zur regelmäßigen Nachschau in seinem E-Mail-Konto.

  4. Information
     
    1. In seinem Kundenkonto hat der Kunde die Möglichkeit, eine aktuelle Auflistung der verrechneten Streckenmauten einzusehen.

    2. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Unregelmäßigkeiten in dieser Auflistung, oder wenn er selber der Meinung ist, dass eine Fahrt der Streckenmaut ihm nicht hätte verrechnet werden dürfen, unverzüglich der ASFINAG mitzuteilen.

  5. Haftung

    1. Der Kunde haftet für die Richtigkeit seiner hinterlegten Daten, insbesondere für die Richtigkeit des angegebenen KFZ-Kennzeichens (bzw. mehrerer KFZ-Kennzeichen). Allfällige unrichtige Angaben gehen zu Lasten des Kunden.

    2. Kunden, die andere Personen zur Durchführung von zahlungspflichtigen Fahrten zu Lasten des eigenen Abrechnungskontos, etwa durch Überlassung des eigenen KFZ, berechtigen, haften für alle dadurch anfallenden Verbindlichkeiten und halten die ASFINAG schad- und klaglos.

    3. Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für alle Verbindlichkeiten oder Nachteile, die aus der Nutzung seines Kundenkontos durch einen Dritten entstehen.

    4. Gegenüber Verbrauchern steht die ASFINAG gemäß den allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, die in den §§ 922 bis 932a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt sind, ein.

    5. Für Unternehmer gilt die Prüfpflicht sowie die Obliegenheit zur Erhebung der Mängelrüge gemäß § 377 des Unternehmensgesetzbuches.

    6. Eine Haftung seitens ASFINAG für Schadenersatz für leichtes Verschulden ist sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt jeweils nicht für Personenschäden, zwingende Haftpflichtgesetze und gegenüber Verbrauchern für Verletzungen vertraglicher Hauptpflichten. Ferner ist gegenüber Unternehmern die Haftung bei grober Fahrlässigkeit überdies mit dem positiven Schaden begrenzt, wobei auch hier vorstehende Ausnahmen vom Haftungsausschluss gelten.

  6. Informationen zur Beschwerdemöglichkeit und Streitbeilegung für Verbraucher

    1. Die österreichische Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte finden Sie unter http://www.verbraucherschlichtung.or.at/.

    2. ASFINAG ist nicht dazu verpflichtet, sich an einem dieser alternativen Streitbeilegungsverfahren zu beteiligen.

    3. Wünsche, Anregungen und Beschwerden sind zu richten an: info@asfinag.at.

  7. Rücktrittsrecht des Verbrauchers vom Bezug der Digitalen Streckenmaut FLEX
     
    1. Verbrauchern wird das Recht eingeräumt, vom im Fernabsatz geschlossenen Vertrag über FLEX binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt dabei mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

    2. Im Zuge der Registrierung zu FLEX hat der Kunde die ASFINAG aufzufordern, dass der Bezug von Einzelfahrten über FLEX sofort (vorzeitig, also vor Ablauf der Widerrufsfrist) in Anspruch genommen werden kann und bestätigt der Kunde iSd §§ 10, 18 Abs. 1 Z 1 FAGG, dass kein Rücktrittsrecht besteht, wenn die Einzelfahrt über FLEX abgerufen und (mit Antritt der Einzelfahrt bzw. Durchfahrt bei der Mautstelle) in Anspruch genommen wird.

    3. Um sein Rücktrittsrecht vom im Fernabsatz geschlossenen Vertrag FLEX auszuüben, kann der Kunde FLEX jederzeit unter „Mein Konto" kündigen bzw. kann der Verbraucher die ASFINAG mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. E-Mail an widerruf-shop@asfinag.at, ein mit der Post versandter Brief, Telefax) über seinen Entschluss, vom Bezug zurückzutreten, informieren. Die Rücktrittserklärung kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Verbraucher können dafür das am Ende dieser ANB zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das aber nicht verpflichtend ist. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Bitte geben Sie die betroffene(n) Produkt-ID(s) bekannt, damit entsprechende Rücktrittserklärungen rasch und effizient bearbeitet werden können.

    4. Um eine möglichst rasche und effiziente Bearbeitung von Rücktrittserklärungen gewährleisten zu können, ersucht die ASFINAG darum, Rücktrittserklärungen möglichst per E-Mail zu übermitteln.

    5. Da der im Fernabsatz geschlossenen Vertrag FLEX kostenlos ist, findet keine Rückzahlung statt. Ansonsten gilt: Im Falle eines fristgerechten, berechtigten Rücktrittes werden alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung erstattet, wobei für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel verwendet wird, dessen sich der Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat.

  8. Rechtswahl bei Verbrauchern und Unternehmern und Gerichtsstand bei Unternehmern
     
    1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes. Durch diese Rechtswahl wird der Kunde, welcher Verbraucher ist, nicht in seinen zwingenden, ihn begünstigenden Rechten seines Heimatsstaats beschränkt.

    2. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche und allfällige Streitigkeiten aus und auf Grund dieses Rechtsverhältnisses und iZm seiner Abwicklung das für den ersten Bezirk in Wien, Österreich, sachlich zuständige Gericht.

  9. Salvatorische Klausel bei Unternehmern

    1. Gegenüber Unternehmern, nicht aber gegenüber Verbrauchern, gilt: Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, welche ihr dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck nach am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken.

Anhang: Muster-Widerrufsformular für Verbraucher

Wenn Sie Verbraucher sind und vom Vertrag über FLEX zurücktreten wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es – möglichst, aber nicht verpflichtend per E-Mail – zurück:

Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
pA ASFINAG Maut Service GmbH
Schnirchgasse 17
1030 Wien
ÖSTERREICH

E-Mail: widerruf-shop@asfinag.at
Fax: +43 (0) 50 108-10020

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über FLEX, abgeschlossen am: ___________________.

KFZ-Kennzeichen und Zulassungsstaat: ______________________________________.

E-Mail Adresse des Kundenkontos: ______________________________________.

Name des/der Verbraucher(s): ______________________________________.

Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________________.

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilungen auf Papier): ______________________________________.

Datum: ___________________.

(*) Unzutreffendes streichen.

Archiv Allgemeine Nutzungsbedingungen FLEX

Hier finden Sie alle bisherigen Versionen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

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